„1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen
1.1. Neue Begriffsbestimmungen in § 2 ASchG
§ 2 Abs. 7 2. Satz: „Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen.”
§ 2 Abs. 7a: „Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen.“
Arbeitsbedingungen , Arbeitsbelastungen , Arbeitsinspektorat , Arbeitsplatzgestaltung , Arbeitspsychologie , Arbeitssicherheit , AschG , Burnout , Evaluierung psychischer Belastungen , Fehlbeanspruchungen , Fehlbelastungen , Kompetenzzentrum Arbeitspsychologie , Prävention , Unternehmen