Gerichtsentscheid zu arbeitsmed. und – psychologischer Testung bei Wiedereingliederung
Wieder steht ein interessantes Gerichtsurteil zur Einsicht bereit – das AMS NÖ wollte einem Leistungsbezieher seinen Bezug streichen,da er sich weigerte, im Rahmen einer Infoveranstaltung zur Wiedereingliederung die Genehmigung zur arbeitsmedizinischen und -psychologischen Testung und Informationsweitergabe (samt Mitnahme aller bisherigen gesundheitl. Befunde) zu erteilen. Das Gericht wusste klar zwischen berufsbezogenen Wiedereingliederungsmaßnahmen/Schulungen und den persönlichen gesundheitlichen […]