3.500 Euro Schadenersatz musste arbeitgeberseitig wegen unterlassener Hilfeleistung und diskriminierender Kündigung bezahlt werden, so die steirische Arbeiterkammer am 30.10. Geklagt hatte eine Reinigungskraft, die auf einer Baustelle sexuell belästigt worden ist.
Die Frau wurde nicht nur verbal an ihrem Arbeitsplatz belästigt, der Täter soll auch handgreiflich geworden sein. Von ihrem Chef wurde die Reinigungskraft an ihre direkte Vorgesetzte verwiesen, die, obwohl selbst bereits belästigt, die Angelegenheit nicht weiter verfolgte. Das Opfer hatte schließlich wegen der ständigen Belästigungen Migräne und Magenschmerzen, ging in Krankenstand und wurde schließlich gekündigt.
„Somit hat sich auch der Arbeitgeber mit schuldig gemacht, denn der muss dafür sorgen, dass seine Mitarbeiterinnen nicht belästigt werden“, erklärte Birgit Klöckl, Juristin im AK-Gleichstellungsreferat. Vor Gericht wurde der Arbeitgeber wegen der unterlassenen Hilfeleistung und der diskriminierenden Kündigung zu 3.500 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Belästiger musste 2.000 Euro zahlen, entschied ein Berufungsgericht Anfang Oktober.