Wieder steht ein interessantes Gerichtsurteil zur Einsicht bereit – das AMS NÖ wollte einem Leistungsbezieher seinen Bezug streichen,da er sich weigerte, im Rahmen einer Infoveranstaltung zur Wiedereingliederung die Genehmigung zur arbeitsmedizinischen und -psychologischen Testung und Informationsweitergabe (samt Mitnahme aller bisherigen gesundheitl. Befunde) zu erteilen.
Das Gericht wusste klar zwischen berufsbezogenen Wiedereingliederungsmaßnahmen/Schulungen und den persönlichen gesundheitlichen Sachverhalten zu unterscheiden. Diese stellen natürlich kein beliebig verwendbaren Dokumente für ein AMS dar. Interessant ist für Aussenstehende,dass hier überhaupt versucht wurde,derart tief in die Privatsphäre einzudringen, -es ist offenbar noch ein weiter Weg zu einer modernen Arbeitswelt..