Die 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012 bringt ASchG-Novelle
Eindeutige Aufwertung der Arbeitspsychologie und Evaluierungspflicht psychischer Belastungen (anlassunabhängig) sind wesentliche Eckpfeiler des ASchG neu. Gepaart mit der verpflichtenden Anwendung validierter arbeitspsychologischer Verfahren (AI-Vorgaben) Verfahren bedeutet dies das Entrè der Arbeitspsychologie in die Betriebe – und zwar auf gesetzlicher Basis.
Tagesordnungsauszug: „Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1983 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (2024 d.B.)
Berichterstatter: Abg. Karl Donabauer“ Zusatzinfo