Nach dem „Reintesten“-Beschluss im Bundesrat haben Sozialpartner und Industriellenvereinigung (IV) am Freitag einen Generalkollektivvertrag zum Thema Coronavirus-Tests und Maskenpflicht am Arbeitsplatz abgeschlossen. Die Einigung enthält arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Strategie für regelmäßige CoV-Tests.
Ein Generalkollektivvertrag gilt für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer (WKÖ) die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt bzw. für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Erfolgsentscheidend für eine breite Inanspruchnahme der Coronavirus-Tests sei die Schaffung betrieblicher Testmöglichkeiten, deren Einbindung in die öffentliche Teststrategie und die Finanzierung durch den Bund, so Sozialpartner und IV am Freitagabend in einer Aussendung.
Der Generalkollektivvertrag umfasst mehrere Eckpunkte: Verordnete regelmäßige Coronavirus-Tests bestimmter Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen. Ist ein Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inklusive der An- und Abreise als Arbeitszeit zu zählen, geht aus dem Generalkollektivvertrag hervor.
Schutz vor Benachteiligung und Kündigung
Beschäftigte ohne Testpflicht sollen Tests außerhalb der Arbeitszeit absolvieren. Ist das nicht möglich, ist einmal pro Woche eine Freistellung möglich. Außerdem dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer wegen der Teilnahme an CoV-Tests und aufgrund eines positiven Tests nicht benachteiligt beziehungsweise gekündigt werden.
Keine verpflichtende Maskenpause
Beschäftigte, die wegen Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, dürfen nach drei Stunden die Maske für mindestens zehn Minuten abnehmen. „Dies soll in der Regel durch einen Wechsel der Tätigkeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin erfolgen. So kann beispielsweise ein Verkäufer oder eine Verkäuferin für diese Zeit eine Tätigkeit im Lager verrichten. Natürlich können Pausen, etwa die Mittagspause, auch so gelegt werden, dass sich diese 3-Stunden-Frist ausgeht“, sagte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Eine „verpflichtende Maskenpause“ sehe der Generalkollektivvertrag nicht vor, stellte Kopf klar.
„Ein kurzer Rückzug in den Personalraum oder das Wechseln zu einer Tätigkeit, wo das Tragen der Maske nicht verpflichtend ist, erlaubt den Beschäftigten, einmal durchzuschnaufen“, sagte auch GPA-Chefin Barbara Teiber. Das stundenlange Arbeiten mit „eng anliegenden Masken“ sei „eine zusätzliche Belastung für die Beschäftigten“, so der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.
Appell an Betriebe
Sozialpartner und IV appellieren an die Betriebe, regelmäßige Coronavirus-Tests anzubieten. „Ich bin überzeugt davon, dass der niederschwellige Zugang zu Tests inklusive arbeitsrechtlicher Sicherheit viele Menschen motivieren wird, sich testen zu lassen – der Generalkollektivvertrag schafft die dafür nötigen Rahmenbedingungen“, so Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl.
„Jede und jeder soll von dem Angebot der Schnelltests Gebrauch machen können. So verschaffen wir uns Luft zum Atmen, bis eine ausreichende Durchimpfung erreicht ist“, sagte WKÖ-Chef Harald Mahrer. Für den Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, sind regelmäßige Tests „ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown“. Katzian verwies auch darauf, dass der Generalkollektivvertrag „einen ersten wichtigen Schritt für Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen“ schaffe.
„Selbstverständlich empfehlen wir den Sozialpartnern in der Land- und Forstwirtschaft, sich an der vereinbarten Regelung zu orientieren“, sagte Landwirtschaftskammer-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger. „Regelmäßige Tests können entscheidend dazu beitragen, die Corona-Beschränkungen zu reduzieren und den Weg in Richtung Normalität zu ebnen“, so IV-Chef Georg Knill.
Generalkollektivverträge selten
Generalkollektivverträge beschränken sich immer auf die Regelung einzelner Arbeitsbedingungen und sind in Österreich eher selten: Der letzte General-KV wurde 1978 zum Urlaubsentgelt abgeschlossen. Ein weiterer Generalkollektivvertrag ist etwa die 1969 abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung zur Einführung der 40-Stunden-Woche.
Bundesrat ebnet Weg für „Reintesten“
Nach dem Nationalrat hatte am Freitag auch der Bundesrat in einer Sondersitzung den gesetzlichen Rahmenbedingungen für das „Reintesten“ in bestimmte Örtlichkeiten zugestimmt. Damit kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) per Verordnung festlegen, wo überall negative CoV-Tests die Voraussetzungen für einen Besuch sind; im Gespräch waren Veranstaltungen, Hotels oder etwa auch die Gastronomie.
Zugestimmt haben der Änderung des Epidemiegesetzes im Bundesrat die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne, NEOS und die SPÖ – von letzterer aber, wie schon im Nationalrat, nicht die Mandatare aus dem Burgenland. Ebenfalls den Bundesrat ohne Einspruch passiert haben zwei Vorlagen, die Kostenübernahmen vorsehen: Der Bund ersetzt der Österreichischen Gesundheitskasse die Zahlungen an Arztpraxen für die Implementierung des elektronischen Impfpasses. Und der Bund übernimmt auch die Kosten für die Massentests und bundesweite Impfaktionen.