Stellungnahme ASchG
Gesetzgeber ignoriert psychische Arbeitsbelastungen
Psychologische Berufsvertretung fordert gesetzlich verankerte Prävention durch
ExpertInnen im ASchG
In der heutigen Arbeitswelt sind ArbeitnehmerInnen die zentralen Ressourcen für die
Produktivität von Unternehmen. Diese aber werden zunehmend mit höheren Anforderungen
konfrontiert: Die moderne Arbeitswelt verlangt mehr Leistung, mehr Präsenz und mehr
Engagement. Flexibilisierung, Rationalisierung, massiver Zeitdruck und sich ständig
weiterentwickelnde Technik prägen den Arbeitsalltag vieler Menschen.
„Wir wissen, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz steigen. Burn out, Depression und
Stress gehören heutzutage zum Arbeitsalltag in vielen Betrieben,“ erklärt Mag. Andrea
Birbaumer, Obfrau der Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP). Die
moderne Arbeitspsychologie bietet für die zunehmenden Belastungen aufgrund von
psychischem Druck aktuelle und geprüfte Arbeitsanalysemethoden, die solche Belastungen
frühzeitig erkennen und daraus geeignete Gestaltungsempfehlungen erarbeiten und umsetzen
können. „Diese Expertise wird derzeit aber vom Gesetzgeber ignoriert,“ so Birbaumer. Die
Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen werden bislang gesetzlich nur aus dem medizinischen,
nicht aber aus dem psychologischen Blickwinkel berücksichtigt.
Aus Anlass der bevorstehenden Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)
fordert die psychologische Berufsvertretung GkPP daher nachdrücklich, die zunehmende
Bedeutung arbeitspsychologischer Expertise für gesunden Arbeitsallttag wahrzunehmen und
gesetzlich umzusetzen. Dies bedeutet, ArbeitspsychologInnen mit anderen im Gesetz
vertretenen Fachkräften gleichzustellen und ArbeitspsychologInnen als 3. Säule der
Präventivkräfte zur Gesundheitsvorsorge in Unternehmen festzuschreiben. Nur so kann
sichergestellt werden, dass die arbeitspsychologische Evaluierung und Diagnostik
arbeitsbedingter psychischer Belastungen
fachgerecht und kompetent von ExpertInnen durchgeführt wird und Fehlinterpretationen
durch fachfremde Personen und daraus folgende Kosten für die Betriebe vermieden werden.
„Die stetig steigende Zahl arbeitsbedingter psychischer Belastungen zeigt, dass der
Gesetzgeber gefordert ist,“ ist die Sprecherin der Fachabteilung Arbeitspsychologie der GkPP
Mag. Gabriele Weger, überzeugt. Ohne gesetzliche Verankerung der Arbeitspsychologie zur
Vorbeugung von Kurz- und Langzeitfolgen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird
das ASchG seinem umfassenden Präventionsauftrag nicht gerecht.
Rückfragen:
Mag. Andrea Birbaumer
(Obfrau GkPP)
E-Mail: birbaumer@gkpp.at
Tel.: 0676 / 6350346
Mag. Gabriele Weger
(Leitung der FA Arbeitspsychologie)
E-Mail:
weger@gkpp.atTel.: 0699 / 19436784