Mit Inkrafttreten der Zertifizierungsrichtlinie 2016 am 1. Jänner 2017 (=Ende der Übergangsfrist) ist eine begleitende Supervision zum Erwerb der arbeits- und organisationspsychologischen Praxis vorgeschrieben.
Die fachliche Praxisanleitung hat regelmäßig, während des Erwerbs der arbeits- und organisationspsychologischen fachlichen Praxis (gesamt 1000 Stunden) zu erfolgen. Der Umfang der fachlichen Praxisanleitung beträgt mindestens 25 Stunden. Die fachliche Praxisanleitung ist postgraduell zu erbringen und hat durch berechtigte Arbeits- und OrganisationspsychologInnen zu erfolgen. (Auszug aus der Zertifizierungsrichtlinie 2016)