Der Streit um die Karfreitagsregelung geht in die nächste Runde: Die evangelischen Kirchen, Methodisten und Altkatholiken haben laut Kleiner Zeitung beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag zur Gesetzesprüfung eingebracht.
Die türkis-blaue Regierung hatte ja den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für die religiöse Minderheit gekippt, seither kann sich jeder Arbeitnehmer einen „persönlichen Feiertag“ aus seinem Urlaubskontingent nehmen.
Durch die neue Regelung werde „massiv und unmittelbar“ in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Religionsfreiheit eingegriffen, sagt der evangelische Synodenpräsident und Rechtsanwalt Peter Krömer. Er und einige Experten, die mit einbezogen wurden, sehen eine „Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten“.
Weiterhin für Gespräche offen
„Wir fordern weiterhin den Karfreitag als Feiertag für alle oder einen zusätzlichen persönlichen Feiertag und bemühen ums um den Dialog dazu“, erinnert der Synodenpräsident. Ziel sei eine Lösung „mit der alle gut leben können“. Er hofft auf konstruktive Gespräche mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, Parteien und Sozialpartnern kommen. Dann würde er den Individualantrag wieder zurückziehen.
Krömer gegenüber der Kleinen Zeitung: „Wir wollen nicht die Tür zu Gesprächen zuschlagen.“
Aus seiner Sicht würde nicht nur das Recht auf gemeinsame Religionsausübung, sondern auch das auf dem Gleichheitsgrundsatz fußende Verbot gegen Diskriminierung und die Grundsatzbestimmung über den religiösen Minderheitenschutz verletzt. „Rechte, die durch die Verfassung geschützt sind, und Grundrechte von Minderheiten sind hier unter die Räder gekommen.“