GKPP-Newsletter Arbeitspsychologie 13 (Auszug)
***Novellierung des ASchG – aktueller Stand***
Die Sozialpartner haben bzgl. der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes eine Einigung erzielt, der Gesetzesentwurf wird laut Informationen des Zentralarbeitsinspektorates des BMASK derzeit erarbeitet und dann zur Begutachtung freigegeben. Sobald der Gesetztesentwurf vorliegt, werden wir selbstverständlich ausführlich berichten und eine Stellungnahme verfassen. Detaillierte Vorinformationen von offizieller Seite wurden uns nicht übermittelt.
Inoffiziellen Informationen zufolge wird unsere zentrale Forderung, Arbeits- und OrganisationspsychologInnen verpflichtend als dritte Präventivfachkräfte zu gesetzlich verankern, nicht umgesetzt. Sicher scheint, dass der Aspekt der „Evaluierung psychischer Belastungen“ verpflichtend aufgenommen wird. Es wird sich weisen, ob hierfür wirklich Arbeits-und OrganisationspsychologInnen heranzuziehen sind (oder andere „ExpertInnen“). In einer Aussendung der Arbeiterkammer wird das neue ArbeitnehmerInnenschutzgesetz jedenfalls als „Meilenstein bei der Bekämpfung arbeitsbedingter Belastungen“ bezeichnet .
Details zum Nachlesen in folgenden Links:
http://wien.arbeiterkammer.at/online/verbesserungen-gegen-burnout-67517.html
http://kurier.at/nachrichten/4497528-anti-stress-gesetz-soll-burn-out-minimieren.php